{"id":58,"date":"2024-09-03T19:29:33","date_gmt":"2024-09-03T17:29:33","guid":{"rendered":"https:\/\/shs-ev.de\/?page_id=58"},"modified":"2025-01-20T11:20:31","modified_gmt":"2025-01-20T10:20:31","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h4>\u00a7 1 Name, Rechtsform, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/h4>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen Segel Hafen Schwentine e.V. (SHS). Sitz des Vereins ist Kiel. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist mit dem Kalenderjahr identisch.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 Zweck, Zweckverwirklichung, Steuerbeg\u00fcnstigung<\/h4>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i.S. des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\nZweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports, insbesondere des Segelsports. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die F\u00f6rderungen sportlicher \u00dcbungen und Leistungen verwirklicht.<br \/>\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf dar\u00fcber hinaus keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 Mitglieder<\/h4>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet nach Vorliegen eines schriftlichen Antrages der Vorstand. Gegen die ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederver- sammlung eingelegt werden.<br \/>\nMitglieder sind insbesondere verpflichtet f\u00fcr Erreichbarkeit und Aktualit\u00e4t der Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zu sorgen. Jegliche Vereinskorrespondenz gilt als zugegangen, wenn sie an die letzte demVerein schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.<\/p>\n<h4>\u00a7 4 Mitgliedsbeitrag<\/h4>\n<p>Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Ist ein Mitglied l\u00e4nger als 12 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im R\u00fcckstand, kann es ohne Mahnung aus der Mitgliederliste gestrichen werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 5 Austritt<\/h4>\n<p>Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres m\u00f6glich. Die Austrittserkl\u00e4rung muss schriftlich erfolgen und dem Vorstand 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres zugehen.<br \/>\nEin ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsverm\u00f6gen (vgl. \u00a7 2 der Satzung)<\/p>\n<h4>\u00a7 6 Ausschluss<\/h4>\n<p>Werden die Interessen des Vereins von einem Mitglied vors\u00e4tzlich verletzt, kann ein Ausschluss erfolgen. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Antrag auf Ausschlie\u00dfung ist dem betreffenden Mitglied acht Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich zu \u00fcbersenden. Gibt der Betroffene eine schriftliche Stellungnahme ab, ist diese der Mitgliederversammlung zu verlesen. Der Beschluss \u00fcber die Ausschlie\u00dfung wird dem Mitglied von seiten des Vorstandes schriftlich bekannt gegeben.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 Vorstand<\/h4>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand gem. \u00a7 26 BGB besteht aus:<br \/>\n&#8211; dem 1. Vorsitzenden<br \/>\n&#8211; dem 2. Vorsitzenden<br \/>\n&#8211; dem Kassenwart<br \/>\nJe 2 dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich gemeinsam.<\/p>\n<p>Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus:<br \/>\n&#8211; den Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes<br \/>\n&#8211; dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\n&#8211; dem Sportwart<br \/>\n&#8211; dem Hafenwart<br \/>\nDer erweiterte Vorstand kann sich bei Bedarf um weitere Personen erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von jeweils zwei Gesch\u00e4ftsjahren gew\u00e4hlt. Die Wahl erfolgt offen durch Handaufheben mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder sofern nicht von mindestens 5 anwesenden Mitgliedern eine andere Abstimmungsart gefordert wird. S\u00e4mtliche Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. S\u00e4mtliche Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<br \/>\nScheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende seiner Amtsperiode aus dem Vorstand aus, k\u00f6nnen die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder bis zur Durchf\u00fchrung von Neuwahlen ein Ersatzmitglied berufen.<\/p>\n<h4>\u00a7 8 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung<\/h4>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. F\u00fcr die Beschlussfassung innerhalb des Vorstands gilt die einfache Mehrheit.<br \/>\nDem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch diese Satzung oder Ordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br \/>\nEr kann ferner f\u00fcr bestimmte Aufgaben Aussch\u00fcsse bilden, Aufgaben delegieren und Ordnungen erlassen.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann Investitionen bis \u20ac 10.000,- ohne Beteiligung der Mitgliederversammlung beauftragen. Dringliche Reparaturen bzw Ersatzbeschaffung, die diesen Betrag \u00fcbersteigen, k\u00f6nnen ohne Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung vorgenommen werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 9 Ordentliche und au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>Ordentliche Mitgliederversammlungen finden am Anfang eines jeden Kalenderjahres statt. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden dann statt, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens der 4. Teil der Mitglieder die Berufung einer Mitgliederversammlung unter Angabe von Zweck und Grund vom Vorstand schriftlich verlangt.<\/p>\n<h4>\u00a7 10 Einberufung der Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>Die Mitgliederversammlung hat der 1. Vorsitzende und im Fall seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende einzuberufen. Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist mit einer Frist von 4 Wochen einzuberufen.<br \/>\nZur au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung muss eine Frist von mindestens 3 Wochen eingehalten werden. Die Tagesordnung muss den Mitgliedern mit der Einberufung zugehen. Die Einberufung erfolgt bei bekannter E-Mail-Adresse per E-Mail, sonst schriftlich an die letzte bekannte Adresse.<\/p>\n<h4>\u00a7 11 Verfahrensordnung der Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden geleitet. Ist dieser verhindert, muss die Leitung durch den 2. Vorsitzenden erfolgen. Durch die Mitgliederversammlung kann ein Tagungsleiter gew\u00e4hlt werden, wenn hierf\u00fcr Gr\u00fcnde vorhanden sind. Die Mitgliederversammlung kann Tagungsordnungspunkte absetzen und weitere Tagungsordnungspunkte beschlie\u00dfen. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Wird durch die Mitgliederversammlung von mindestens 5 anwesenden Mitgliedern eine andere Abstimmungsart gefordert, muss diese ausgef\u00fchrt werden. Ein Beschluss ist angenommen, wenn er mehr als die H\u00e4lfte der g\u00fcltig abgegebenen Stimmen der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erh\u00e4lt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br \/>\nF\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen oder Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<br \/>\nDie \u00c4nderung des Satzungszwecks kann nur einstimmig beschlossen werden.<br \/>\nAls fristgerecht eingegangen gelten Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung, wenn sie sp\u00e4testens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand zugegangen sind. Dies kann durch einfachen Brief oder per E-Mail erfolgen.<br \/>\nZu jedem Antrag soll von dem jeweiligen Antragsteller eine Entscheidungsvorlage zur Verf\u00fcgung gestellt werden, welche die wesentlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr die beantragte Entscheidung enth\u00e4lt.<\/p>\n<h4>\u00a7 12 Protokollierung der Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>Die gefassten Beschl\u00fcsse m\u00fcssen unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses schriftlich niedergelegt werden. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben.<\/p>\n<h4>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung und Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens<\/h4>\n<p>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder alle Liquidatoren.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbr\u00fcchiger (DGzRS), die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, i.S. des \u00a7 2 der Satzung zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Kiel, den 27.09.2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Rechtsform, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen Segel Hafen Schwentine e.V. (SHS). Sitz des Vereins ist Kiel. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist mit dem Kalenderjahr identisch. 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