{"id":31,"date":"2024-09-03T16:55:05","date_gmt":"2024-09-03T14:55:05","guid":{"rendered":"https:\/\/shs-ev.de\/?page_id=31"},"modified":"2025-09-16T11:59:08","modified_gmt":"2025-09-16T09:59:08","slug":"hafenordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/intern\/hafenordnung\/","title":{"rendered":"Hafenordnung"},"content":{"rendered":"<p>Stand: Aug 2024<\/p>\n<p><strong>Hafenordnung des <\/strong><\/p>\n<p><strong>Segel Hafen Schwentine e.V. <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Liebe G\u00e4ste und Mitglieder des SHS,<\/p>\n<p>jede Gemeinschaft in der mehrere Personen und Charaktere zusammenkommen, braucht eine gewisse Ordnung mit festen Spielregeln. Aus diesem Grunde wurde die folgende Hafenordnung zur Benutzung der gesamten Hafenanlage des SHS gestaltet und festgelegt. Die Hafenordnung ber\u00fccksichtigt nicht nur das allgemeine Miteinander und die dazugeh\u00f6rige Privatsph\u00e4re eines jeden Einzelnen, sondern auch die hafenspezifischen Umweltaspekte. Alle auf dem Vereinsgel\u00e4nde und im Hafenbereich des SHS errichteten Geb\u00e4ude und Anlagen dienen dem Wassersport und der Geselligkeit. Sie sind Treffpunkt der Mitglieder, ihrer Familien und Freunde. Es muss ein besonderes Anliegen aller sein, diese Einrichtungen pfleglichst zu behandeln und Besch\u00e4digungen zu vermeiden. Nur so kann das aus eigener Kraft Geschaffene stets seinen Zweck erf\u00fcllen und ein gern aufgesuchter Ort sein und bleiben. Ein Beitrag zur Geselligkeit sind gepflegte Umgangsformen, Hilfsbereitschaft untereinander und die Teilnahme an den vereinsinternen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>I. G\u00fcltigkeitsbereich <\/strong><\/p>\n<p>Die Hafenordnung des SHS gilt f\u00fcr den Bereich des Hafens in der Schwentine, Heikendorfer Weg 29, 24149 Kiel, einschlie\u00dflich der dazugeh\u00f6rigen Geb\u00e4ude, Einrichtungen, Land- und Wasserfl\u00e4chen sowie der Parkpl\u00e4tze im Heikendorfer Weg und der Grenzstra\u00dfe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>II. Allgemeine Regelungen.<\/strong><\/p>\n<p>1. \u00a0Jeder Benutzer der Hafenanlage hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gesch\u00e4digt, behindert oder mehr als den Umst\u00e4nden erforderlich bel\u00e4stigt wird.<\/p>\n<p>2. Anweisungen des Hafenverantwortlichen sowie die des Vorstands sind uneingeschr\u00e4nkt zu befolgen. Der Vorstand ist berechtigt, in Aus\u00fcbung seiner T\u00e4tigkeit die Wasserfahrzeuge zu betreten.<\/p>\n<p>3. Jeder Bootseigner, der die Hafenanlage nutzt, muss eine ausreichende Bootshaftpflicht- sowie Kaskoversicherung, die eine Havarie-Bergung abdeckt besitzen und diese gegebenenfalls, auf Verlangen dem Vorstand nachweisen.<\/p>\n<p>4. Sch\u00e4den an fremden Booten, Steganlagen oder an anderen Einrichtungen der Anlage sind unverz\u00fcglich beim Hafenverantwortlichen oder dem Vorstand anzuzeigen.<\/p>\n<p>5. Es d\u00fcrfen keine R\u00fcckst\u00e4nde, z.B. Antifouling oder F\u00e4kalien in den Hafen eingeleitet werden.<\/p>\n<p>6. Strom ist sparsam zu nutzen, wobei Kabel zur Stromversorgung der Yachten unfallfrei zu verlegen sind. Bei der Entnahme von Strom sind die VDE Richtlinien zu beachten, z.B. kein Schuko, sondern nur blaue Stecker\/Dosen in CE Euronorm.<\/p>\n<p>7. Das Benutzen elektrischer Heizger\u00e4te auf den Booten ist im Hafen grunds\u00e4tzlich nicht gestattet. Offene Feuerstellen, Verbrennungs\u00f6fen und \u00e4hnliches sind nicht zugelassen. Es sind ausschlie\u00dflich klassische Bootsheizungen zu verwenden.<\/p>\n<p>8. Das Lagern von Gegenst\u00e4nden, Materialien, Werkzeug, Treib- und Schmierstoffen ist auf den Stegen und Anlagen \u00fcber den Zeitpunkt der unmittelbaren Benutzung hinaus grunds\u00e4tzlich verboten.<\/p>\n<p>9. Grillen und offenes Feuer ist auf den Booten und Steganlagen verboten.<\/p>\n<p>10. Das bereitgestellte Frischwasser ist kein Trinkwasser und sparsam zu nutzen.<\/p>\n<p>11. Jegliche Art von L\u00e4rmbel\u00e4stigung ist zu vermeiden (Radioger\u00e4te, Motorenger\u00e4usche etc.); Nachtruhe besteht ab 22:00 Uhr.<\/p>\n<p>12. Das Klappern der Takelage ist durch geeignete Ma\u00dfnahmen zu verhindern.<\/p>\n<p>13. Windgeneratoren d\u00fcrfen im Hafen grunds\u00e4tzlich nicht betrieben werden.<\/p>\n<p>14. Schleifarbeiten d\u00fcrfen im Hafen nur mit Wasser und entsprechendem Wasserschleifpapier durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>15. Kl\u00fcverb\u00e4ume, Bugspriets, Masten (in gelegtem Zustand) etc. d\u00fcrfen nicht auf den Steg ragen.<\/p>\n<p>16. Abf\u00e4lle sind im bereitgestellten M\u00fcllbeh\u00e4lter vorschriftsm\u00e4\u00dfig zu entsorgen. Sonderm\u00fcll ist bei den Schadstoffsammelstellen oder den Abfallwirtschaftsh\u00f6fen der Gemeinden abzugeben.<\/p>\n<p>17. Alt\u00f6l ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Aushang \u00fcber die n\u00e4chstgelegene Entsorgungsstelle befindet sich Clubhaus.<\/p>\n<p>18. Verunreinigungen der Anlage durch Haustiere sind vom Tierhalter sofort zu beseitigen. Hunde sind auf den Steganlagen und dem Vereinsgel\u00e4nde grunds\u00e4tzlich an der Leine zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>19. Auslaufende Boote haben Wegerecht vor einlaufenden Booten.<\/p>\n<p>20. Innerhalb der Hafenanlage ist die Geschwindigkeit so einzurichten, dass unn\u00f6tiger Schwell vermieden wird.<\/p>\n<p>21. Alle Boote sind gem\u00e4\u00df guter Seemannschaft so zu vert\u00e4uen, dass sie vom Steg aus, auch unter Last, gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. (Leinenl\u00e4nge ber\u00fccksichtigen). An den Booten sind beidseitig Fender so anzubringen, dass Ber\u00fchrungen mit den Nachbarbooten vermieden werden.<\/p>\n<p>22. Sorgleinen sind zum Ende der Saison zu entfernen.<\/p>\n<p>23. Bauliche Ver\u00e4nderungen an den Steganlagen, Hafenvorfeld, Vereinsheim und restlichen Anlagen sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>24. Die sanit\u00e4ren Anlagen sind sauber zu halten. Die Toilettenanlage ist \u00fcber eine elektromechanische Hebeanlage an die Kanalisation der Stadt Kiel angeschlossen, daher d\u00fcrfen keine Windeln oder andere Hygieneartikel \u00fcber die Toilettenanlage entsorgt werden, da diese zu gravierenden St\u00f6rungen der Gesamtanlage f\u00fchren.<\/p>\n<p>25. Die Duschraumt\u00fcr ist stets geschlossen zu halten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>III. Zuteilung, Benutzung, \u00c4nderung und K\u00fcndigung von Liegepl\u00e4tzen <\/strong><\/p>\n<p>1. Die Zuteilung eines Dauerliegeplatzes erfolgt auf Vorschlag des Hafenverantwortlichen und durch Beschluss des Vorstandes f\u00fcr die jeweils gesamte Saison. Gastliegepl\u00e4tze werden durch den Hafenverantwortlichen zugewiesen. Grunds\u00e4tzlich ist es nicht zugelassen, sein Boot in unseren Hafenanlagen als Wohnsitz zu nutzen.<\/p>\n<p>2. Liegepl\u00e4tze d\u00fcrfen durch Mitglieder \/ Gastlieger nicht untervermietet werden und sind nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr die Inanspruchnahme von Liegepl\u00e4tzen ist eine Nutzungsgeb\u00fchr nach der jeweils g\u00fcltigen Geb\u00fchrenordnung zu entrichten. Die Geb\u00fchren sind nach Zugang der Rechnung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>4. Der Belegungszustand der Liegepl\u00e4tze muss durch rote\/gr\u00fcne Karten am Steg gekennzeichnet werden.<\/p>\n<p>Ab einer geplanten Abwesenheit von mehr als 3 \u00dcbernachtungen ist das Schild auf Gr\u00fcn zu stellen und das R\u00fcckkehrdatum deutlich am Liegeplatz anzugeben.<\/p>\n<p>Die Abwesenheit ist in eine Liste im Vereinsheim einzutragen und\/oder per Formular auf der Homepage des SHS dem Hafenmeister mitzuteilen.<\/p>\n<p>Bei Abwesenheit ( &gt; 3 \u00dcbernachtungen ) nicht auf Gr\u00fcn umgestellte Schilder werden durch den Hafenmeister ohne Angabe eines R\u00fcckkehrdatums entsprechend eingestellt.<\/p>\n<p>Diese Dienstleistung ist dem Hafenmeister gem\u00e4\u00df Beschlu\u00df des Vorstandes zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p>Sofern der Liegeplatz im Fr\u00fchjahr erheblich sp\u00e4ter bzw im Herbst erheblich fr\u00fcher als \u00fcblich belegt\/frei gemacht wird ist dies dem Hafenmeister mitzuteilen.<\/p>\n<p>5. Ein Mitglied, das sein Boot verkauft bzw. seinen Liegeplatz vor\u00fcbergehend nicht in Anspruch nehmen will, (f\u00fcr 1 oder auch mehrere Jahre), sein Anrecht auf einen Liegeplatz aber behalten m\u00f6chte, muss diesen Liegeplatz entsprechend der letzten Saisongeb\u00fchr weiterbezahlen. Bei einer Weitervermietung durch den SHS besteht kein Anspruch auf eine R\u00fcckerstattung. Anderenfalls muss der Liegeplatz gek\u00fcndigt werden und das Mitglied kommt auf eine Warteliste. Bei erneuter Inanspruchnahme eines Liegeplatzes wird dieses Mitglied dann bevorzugt aus der Warteliste ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>6. Boote k\u00f6nnen auf Antrag an den Vorstand im Hafen des SHS \u00fcberwintern (Kosten: siehe Geb\u00fchrenordnung). Leitungswasser steht in den Wintermonaten an den Stegen nicht zur Verf\u00fcgung. \u00dcbernachtungen an Bord sind in der Winterliegezeit strikte Ausnahmen.<\/p>\n<p>7. Ver\u00e4nderungen in der L\u00e4nge oder Breite, sowie des Bootstyps, m\u00fcssen sofort schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden. Bei Verringerung der Fl\u00e4che besteht kein Anspruch auf anteilige R\u00fcckerstattung bereits gezahlter Liegeplatzgeb\u00fchren. Bei Vergr\u00f6\u00dferung der Fl\u00e4che, w\u00e4hrend der laufenden Saison, wird die anteilig neugenutzte Fl\u00e4che in m\u00b2 nachberechnet.<\/p>\n<p>8. Besitzstands\u00e4nderungen durch Verkauf, Eignergemeinschaften an Booten sind dem Vorstand unmittelbar schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>9. Die Liegeplatzzuweisung f\u00fcr Vereinsmitglieder verl\u00e4ngert sich automatisch ins folgende Jahr, sofern sie nicht bis zum 15.11. des laufenden Jahres schriftlich gek\u00fcndigt wird. Gastlieger m\u00fcssen j\u00e4hrlich ab Januar einen Saisonplatz f\u00fcr das laufende Jahr beantragen. Es gilt die Warteliste des Vorstandes f\u00fcr die Vergabe der Liegepl\u00e4tze.<\/p>\n<p>9a. Erfolgt eine K\u00fcndigung des Liegeplatzes nach dem 15.11. der abgelaufenen Segelsaison, aber vor Beginn der neuen Segelsaison am 16.3. des Folgejahres, dann hat der k\u00fcndigende Liegeplatzeigner die Liegeplatzgeb\u00fchr f\u00fcr die neue Saison zun\u00e4chst vollst\u00e4ndig zu zahlen. Diese Zahlung wird ihm aber in dem Umfang zur\u00fcckgezahlt, wie der Vorstand durch Dauervermieten des frei gewordenen Liegeplatzes Einnahmen bis zum 30.6. der neuen Saison generiert. Dabei hat der k\u00fcndigende Liegeplatzeigner daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Vermietung sichergestellt ist. Der Vorstand hat dabei die M\u00f6glichkeit, einen vorgeschlagenen Mieter abzulehnen.<\/p>\n<p>10. Die Sommerliegezeit beginnt am 16.3. und endet am 15.11. des jeweils laufenden Jahres. Die Winterliegezeit beginnt am 16.11. und endet demzufolge am 15.3. des jeweils folgenden Jahres.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IV. Eignergemeinschaften <\/strong><\/p>\n<p>1. Bei Eignergemeinschaften sind dem Vorstand alle Eigner mit Adress- und Kontaktdaten zu benennen.<\/p>\n<p>2. Durch die Eignergemeinschaft ist ein verantwortlicher Eigner als \u201eerster\u201c Ansprechpartner dem Vorstand zu benennen.<\/p>\n<p>3. Alle Mitglieder der Eignergemeinschaft m\u00fcssen Mitglieder im SHS sein.<\/p>\n<p>4. Eine \u00dcbertragung des Status Alt-\/ Neumitglied auf nachr\u00fcckende neue Eigner ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>V. Schlie\u00dfordnung <\/strong><\/p>\n<p>1. Liegeplatzinhaber erhalten gegen Kaution eine Zugangskarte f\u00fcr die Schrankenanlage zum Hafengel\u00e4nde. Bei Aufgabe oder K\u00fcndigung des Liegeplatzes ist die Zugangskarte umgehend gegen R\u00fcckerstattung der Kaution an den Vorstand auszuh\u00e4ndigen. Ersatzweise wird die Karte, inklusive Verfall der Kaution, gesperrt.<\/p>\n<p>2. Schl\u00fcssel f\u00fcr das Vereinsheim, Steganlagen und Mastenlager werden gegen Kaution an Mitglieder und G\u00e4ste, ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>3. Zugangskarten und\/oder Schl\u00fcssel sind auf Verlangen dem Vorstand gegen R\u00fcckerstattung der Kaution auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>4. Das Vereinsheim sowie das Mastenlager sind stets verschlossen zu halten.<\/p>\n<p>5. Die Zugangstore zu den Stegen sind ab 20:00 Uhr verschlossen zu halten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VI. Nutzung der elektrischen Slipanlage <\/strong><\/p>\n<p>Die Nutzung der elektrischen Slipanlage ist grunds\u00e4tzlich nur Vereinsmitgliedern und deren Booten nach Absprache mit dem Hafenverantwortlichen oder entsprechend autorisierten Vereinsmitgliedern gestattet.<\/p>\n<p>1. Da eine Garantie f\u00fcr einen st\u00f6rungsfreien und\/oder unfallfreien Betrieb der Gesamtanlage seitens des SHS nicht gegeben werden kann, geschieht die Nutzung auf eigene Gefahr.<\/p>\n<p>2. Werden Boote zum Freimachen der Slipanlage verholt, m\u00fcssen diese mit allergr\u00f6\u00dfter Sorgfalt behandelt werden um Sch\u00e4den zu vermeiden. Sie m\u00fcssen wieder sorgf\u00e4ltig und seem\u00e4nnisch vert\u00e4ut werden.<\/p>\n<p>3. Eine Reinigung des Unterwasserbereiches von Booten auf der Slipanlage darf nur mit entsprechenden Auffangplanen durchgef\u00fchrt werden. Aus Umweltschutzgr\u00fcnden ist das Einleiten von Antifouling-, Farb-, Muschel- oder Algenresten verboten. Sie sind durch entsprechende Ma\u00dfnahmen aufzufangen und fachgerecht zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Eigner der Boote f\u00fcr die Beseitigung verantwortlich bzw. tragen die Kosten der Wiederherstellung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VII. Nutzung des Vereinsheimes <\/strong><\/p>\n<p>1. Eine private Nutzung des Vereinsheimes ist nur Mitgliedern des SHS e.V. gegen eine entsprechende Nutzungsgeb\u00fchr und Best\u00e4tigung der Nutzungsbedingungen gestattet.<\/p>\n<p>2. Die private Nutzung ist bei dem Vorstand rechtzeitig \u00fcber die Internetseite des SHS \u201eIntern =&gt; Termine Vereinsheim\u201c anzumelden. Eine Anmeldung wird immer durch den Vorstand per Mail best\u00e4tigt, erst dann gilt die Buchung als angenommen. Vereinsinterne Veranstaltungen haben immer Vorrang vor privaten Veranstaltungen.<\/p>\n<p>3. Das Abstellen von privaten Lebensmitteln und Getr\u00e4nken im Vereinsheim ist nur kurzzeitig (max. 7 Tage) gestattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>VIII. Nutzung der Parkpl\u00e4tze <\/strong><\/p>\n<p>1. Die gekennzeichneten Parkpl\u00e4tze im Hafenvorfeld d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr die Dauer von bis zu 3 Tagen genutzt werden. L\u00e4ngerfristiges Parken ist auf den Parkpl\u00e4tzen der FHS \/ Grenzstra\u00dfe gestattet.<\/p>\n<p>2. Wohnmobile, Wohnwagen, Bootstrailer oder Lastwagen d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nicht auf den Parkpl\u00e4tzen des SHS abgestellt werden.<\/p>\n<p>3. Eine Haftung jeglicher Art f\u00fcr die parkenden Fahrzeuge durch den SHS ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>IX. Nutzung des Mastenkranes <\/strong><\/p>\n<p>1. Die Nutzung des Mastenkranes ist grunds\u00e4tzlich nur Mitgliedern gestattet.<\/p>\n<p>2. Die Kurbeln zur Benutzung des Mastenkranes befinden sich in der Werkstatt und sind nach Gebrauch dort wieder abzulegen.<\/p>\n<p>3. Der Kranhaken ist nach Beendigung der Arbeiten zu sichern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>X. Nutzung des Mastenlagers <\/strong><\/p>\n<p>1. Name und Telefonnummer sind sichtbar am Mast anzubringen.<\/p>\n<p>2. Masten sind platzsparend zu lagern.<\/p>\n<p>3. Stagen, Wanten und Salinge sind zu entfernen.<\/p>\n<p>4. Rollfockanlagen sind in einem hierf\u00fcr gesondert gekennzeichnetem Bereich zu lagern.<\/p>\n<p>5. Kleinere \/ leichte Masten sind im oberen Bereich abzulegen.<\/p>\n<p>6. B\u00e4ume und Spieren d\u00fcrfen aus Platzgr\u00fcnden nicht gelagert werden.<\/p>\n<p>7. Das \u00d6ffnen und Schlie\u00dfen des Mastenlagers wird im Terminplan bekannt gegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>XI. Schlussbestimmungen <\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft im SHS oder Zuweisung eines Liegeplatzes\/Gastliegeplatzes ist an die Anerkennung dieser Hafenordnung gebunden.<\/p>\n<p>2. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Hafenordnung k\u00f6nnen durch Beschluss des Vorstandes zum Entzug des Liegeplatzes f\u00fchren. Gastlieger k\u00f6nnen, sofern ein begr\u00fcndeter Grund vorliegt, durch ein Mitglied des Vorstandes mit ihren Booten aus dem Hafen verwiesen werden.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand kann abweichende Einzelfallentscheidungen gegen\u00fcber den Statuten treffen, sofern sie den wirtschaftlichen und finanziellen Interessen des Vereines entsprechen und im Einklang mit dem g\u00fcltigen deutschen Recht stehen.<\/p>\n<p>SHS e.V.<\/p>\n<p>Der Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand: Aug 2024 Hafenordnung des Segel Hafen Schwentine e.V. &nbsp; Liebe G\u00e4ste und Mitglieder des SHS, jede Gemeinschaft in der mehrere Personen und Charaktere zusammenkommen, braucht eine gewisse Ordnung mit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":29,"menu_order":5,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-31","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/31","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=31"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":667,"href":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/31\/revisions\/667"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/29"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/shs-ev.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=31"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}